Buchtitel
Das Manuskript stand. Jetzt war die Verpackung dran. Seit der Irritation eines Testlesers in Bezug auf den Buchtitel war ich selbst nicht mehr überzeugt von Ruhe im Süden. Es erschien mir zu unspezifisch und erst recht verwirrend für die Leser, die nicht verstehen, dass es eine Analogie zu „Ruhe in Frieden“ sein soll.
In ruhigen Momenten hatte ich immer wieder mit Wortkombinationen und Titelvarianten gespielt. Wichtig schien mir die direkte Verbindung vom Titel zu der Geschichte im Buch. Irgendwann standen drei Wörter auf einem Blatt: Chicago, Chevy, Charleston. Zack, zack, zack! Das gefiel mir. Als ich es drei Tage später immer noch gut fand, war die Entscheidung getroffen. Der neue Buchtitel hieß ab sofort Chicago-Chevy-Charleston. Damit war der USA-Bezug da, die Ortsveränderung und der Chevy als sachlicher Protagonist.
Nach ein paar Tagen bekam ich kalte Füße wegen des neuen Titels. Schreiben heißt auch, kontinuierlich zu recherchieren. Wenn ich nicht Details der eigentlichen Geschichte nachspürt habe, war ich ständig auf der Spur von Informationen zu Arbeitsschritten, die gerade anlagen. Ich stieß auf einen Artikel, der sich mit dem Gebrauch von Markennamen in Buchtexten beschäftigte. Der „Chevy“ kommt in meinem Buch über 100 Mal vor, und es ist ein Irrtum zu glauben, das sei was anderes als ein „Chevrolet“. „VW“ wäre hier ebenfalls gleichzusetzen mit „Volkswagen“.
Firmennamen, Produkte und Marken scheinen aber, so weit ich es richtig verstanden habe, keinen diesbezüglichen Schutz zu genießen, wenn nicht unbewiesene Behauptungen oder diffamierende Beleidigungen im Zusammenhang stehen. Was die Nennung eines Markennamens im Buchtitel angeht, dazu stand da nichts.
Im Blog der Selfpublisherbibel von Matthias Matting, einem nahezu unverzichtbaren Fundus für Selfpublisher, gibt es einen informativen Beitrag über Markennamen im Buchtext. Aber auch hier findet die Marke im Buchtitel keine Erwähnung. Ich machte eine Anfrage im Blog und bekam umgehend Antwort. Alles stände im Artikel, und es dürfe keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Ächz!
Ich schrieb einem alten Freund und Markenanwalt und schilderte das Problem mit der Maßgabe, er solle eine Beratung abrechnen, wenn es ausführlicher werden müsste. Musste es nicht. Er rief mich zurück und erklärte, dass das unproblematisch sei. Er verwies auf Buchtitel bei Amazon, in denen „Volkswagen“ vorkommt. Danke! Später warf ich meinen „Chevy“ in die Suchfunktion von Amazon, und ein Buch mit dem Titel „Chevy Blues“ tauchte auf. Hätte ich auch früher drauf kommen können.
Auch das war eine wichtige Erfahrung: Nach der Entscheidung, mich als Selfpublisher zu versuchen, war ich auf mich alleine gestellt. Alles Weitere würde von mir bestimmt, aber auch von mir verantwortet werden. Das schließt nicht aus, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn man an die eigenen Grenzen kommt.
Nächster Beitrag: Buchcover
Letzter Beitrag: Go Your Own Way – Teil 2
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!